(Quelle: KfW.de)
Seit dem 01. Mai 2014 ist in Deutschland der Energieausweis für Eigentümer von Verkaufs- und Vermietungsliegenschaften endgültig zur Pflicht geworden. Dieser muss allen Hausinteressierten und künftigen Wohnungsmietern unaufgefordert vorgelegt werden.
Benötigen Sie einen Energieverbrauchs- oder bedarfsausweis? Anhand der unten stehenden Grafik können Sie schnell erkennen, ob und welcher Energieausweis für Ihre Liegenschaft notwendig ist.
Wir sind IHR Ansprechpartner. Unsere Sachverständigen und externen Energieberater erstellen Ihnen den notwendigen Energieausweis. Profitieren Sie von unseren sehr günstigen Gebühren für die Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises Ihrer Liegenschaft. |
Für weitere Informationen der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) klicken Sie auf das obenstehende Logo - Sie werden dann auf die Homepage der dena weitergeleitet. |
| ||